Wahlwerbung

Ärztekammerwahl am 23. September 2026

Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten politischen Rechten und ist eine der tragenden Säulen der Demokratie.

Sie haben die Wahl: Am 23. September 2026 werden die Vertreterversammlungen der rheinland-pfälzischen Ärztekammern gewählt. Alle fünf Jahre sind alle Ärztinnen und Ärzte im Land aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Ein Votum auf einem Wahlzettel gilt der Vertreterversammlung der jeweiligen Bezirksärztekammer: Koblenz, Pfalz, Rheinhessen oder Trier. Auf dem anderen Zettel wird das höchste Gremium der Ärzteschaft des Landes gewählt: die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Häufig gestellte Fragen